Impfungen
Termine sind ab sofort buchbar.
Wenn beide Impfungen gewünscht sind, bitte den Kombitermin buchen. Im Anschluss an die Buchung erhälst Du eine Bestätigungsmail mit einem Link. Bitte hier schon einmal die Daten eingeben und den Anamnesebogen ausfüllen.
Voraussetzungen für Schutzimpfungen in der Apotheke
Grundsätzlich ausgeschlossen für Impfungen in der Apotheke sind:
- Schwangere und Stillende
- Kinder (unter 18 Jahren)
Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Ihren Hausarzt/Hausärztin oder Ihren Kinderarzt/Kinderärztin.
Grippeschutzimpfung:
Für Versicherte der Barmer, BIG direkt gesund, BKK EWE, BKK Linde, Bkk melitta hmr, BKK PwC, BKK ProVita, BKK VBU, BKK Verbund plus, BKK Wirtschaft & Finanzen, DAK, Debeka BKK, energie-BKK, IKK classic, IKK Südwest, KKH, Mercedes-Benz BKK, Merck BKK, mhplus BKK, Mobil Krankenkasse, Novitas BKK, Pronova BKK, R+V BKK, SECURVITA BKK, Siemens BKK, Techniker Krankenkasse, VIACTIV Krankenkasse, Vivida BKK sowie WMF BKK gilt: Sie können sich, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Eine besondere Indikation gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie müssen sie nicht nachweisen.
Bei allen anderen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, HEK usw.) besteht der Anspruch nur standardmäßig bei Personen ab 60 Jahren oder bei entsprechender Indikation:
- Personen ab dem Alter von 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.
– chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
– chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
– Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
– Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
– Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
– HIV-Infektion - BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
Privatversicherte dürfen sich ab 18 Jahren in der Apotheke impfen lassen. Die Abrechnung bzw. Kostenübernahme ist mit der jeweiligen Versicherung selbst zu klären.
Covidschutzimpfung:
Wir impfen mit dem vom Bund beschafften Impfstoff von Biontech: Comirnaty Omicron LP.8.1. Dieser wird noch bis Februar 2027 verwendet. Die neuere Variante XFG kann aktuell nur als Selbstzahlerleistung angeboten werden. Laut STIKO „ist zu erwarten, dass Impfstoffe, die gegen die Varianten LP.8.1 und XFG gerichtet sind, gleichgut vor schweren COVID-19-Erkrankungen schützen. Aus dem Kontingent der COVID-19-Impfstoffe, dass zentral über den Bund bestellt wurde, sind noch an LP.8.1-adaptierte mRNA-Impfstoffe für Erwachsene von Pfizer / BionTech (Comirnaty) verfügbar, die in der Saison 2026/27 verwendet werden können.“
In folgenden Fällen ist eine Impfung in der Apotheke möglich:
- Auffrischimpfung für Personen ab dem Alter von 75 Jahren in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt (Infektion oder Impfung); vorzugsweise im Frühherbst
- Indikationsimpfung in der Regel in einem Abstand von mind. 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt (Infektion oder Impfung) für
– Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf, wie chronische Erkrankungen (COPD, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen), Diabetes mellitus, Adipositas, ZNS-Erkrankungen, Trisomie 21, Immundefizienz, aktive neo-plastische Erkrankungen
– Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen
– Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierte
– Personen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätig sind