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Download Anamnese- und Einwilligungsbogen Covid Impfung

Voraussetzungen für Schutzimpfungen in der Apotheke:

Grundsätzlich ausgeschlossen für Impfungen in der Apotheke sind:

  • Schwangere und Stillende
  • Personen, die blutverdünnende Medikamente ausgenommen ASS einnehmen (z.B. Marcumar, Eliquis, Clopidogrel usw.)

Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin.

Grippeschutzimpfung:

Für Versicherte der Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, BIG direkt gesund, Kaufmännischer Krankenkasse sowie der IKK Südwest gilt: Sie können sich, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Eine besondere Indikation gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie müssen sie nicht nachweisen.

Bei allen anderen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, HEK usw.) besteht der Anspruch nur standardmäßig bei Personen ab 60 Jahren oder bei entsprechender Indikation:

  • Personen ab dem Alter von 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B. - chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD) - chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten - Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten - Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können - Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion - HIV-Infektion
  • BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können

Privatversicherte dürfen sich ab 18 Jahren in der Apotheke impfen lassen. Die Abrechnung bzw. Kostenübernahme ist mit der jeweiligen Versicherung selbst zu klären.

 

Covidschutzimpfung:

Wir impfen ausschließlich mit dem neuen angepassten Impfstoff von Biontech: Comirnaty Omicron JN.1

In folgenden Fällen ist eine Impfung in der Apotheke möglich:

  • Auffrischimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt (Infektion oder Impfung); vorzugsweise im Herbst
  • Indikationsimpfung in der Regel in einem Abstand von mind. 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt (Infektion oder Impfung) für
    • Personen ab 12 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf, wie chronische Erkrankungen (COPD, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen), Diabetes mellitus, Adipositas, ZNS-Erkrankungen, Trisomie 21, Immundefizienz, aktive neo-plastische Erkrankungen
    • Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen
    • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierte
    • Personen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätig sind